Geschäftsordnung

I. AUFGABENVERTEILUNG
I. 1 Vorstandsvorsitzender (1.Vorstand)
I. 2. Finanzvorstand
I. 3. Vorstand für HOKO
I. 4. Vorstand für ESTIEM
I. 5. Vorstand zuständig für die Webseite
I. 6. Aufgaben der Kassenprüfung
II. ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
III. ZEICHNUNGSBEFUGNIS
IV. INKRAFTTRETEN

I. AUFGABENVERTEILUNG
Wenn wichtige Gründe für die Nichtausübung einer der nachfolgenden Aufgaben vorliegen, ist diese nach vorheriger schriftlicher Information an den Vorstand, zu entschuldigen und ggf. von einem anderen Vorstands- oder Vereinsmitglied zu übernehmen.

I. 1 Vorstandsvorsitzender (1.Vorstand)
• Organisation, Teilnahme und Leitung der Vorstandsitzungen.
• Organisation, Teilnahme und Leitung von Mitgliederversammlungen
• Einleitung der juristisch notwendigen Schritte nach der Vorstandsneuwahl (z.B. Eintragung der neuen Vorstände im Vereinsregister, notarielle Beglaubigungen etc)
• Der Vorsitzende ist zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht von anderer Seite im Verein bearbeitet werden.
• Greift Anregungen aus der Mitgliederschaft auf u. veranlasst deren Umsetzung.
• Betreuung der Erstellung der Informationsschriften des Vereins und der Unterla-gen zur Außendarstellung. (sog. „Semesterflyers")
• Führt Entscheidungen des Vorstands über anliegende Angelegenheiten herbei.
• Bearbeitung der Anfragen, die unter der Adresse 'info@vwi-muenchen.de` den Verein erreichen.
• Entgegennahme und ggf. Weiterleitung der Anträge von neuen und freiwilligen VWI-Mitgliedern
• Führung und Verwaltung der Mitgliederdaten und ggf. Einrichtung von eMail-Adressen
• Verteilung von Informationen an alle Mitglieder

I. 2. Finanzvorstand
• Teilnahme an Vorstandsitzungen
• Organisation und Teilnahme an Mitgliederversammlungen
• Benachrichtigung und Terminvereinbarung bei der Bank bzgl. Unterschriftsberechtigungen/ EC-Karten nach Vorstandswechsel
• Buchführung über sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Vereins
• Regelmäßige und fristgerechte Zahlung sämtlicher Steuerlasten
• Regelmäßige Berichterstattung im Rahmen von Vorstandsitzungen über den aktu-ellen Finanzstatus des Vereins
• Verteilung von ressortbezogen Informationen an alle Mitglieder in Absprache mit dem Gesamtvorstand

I. 3. Vorstand für HOKO
• Teilnahme an Vorstandsitzungen
• Organisation und Teilnahme an Mitgliederversammlungen
• Organisation und Eigenverantwortliche Durchführung der Hochschulkontaktmesse HOKO
• Regelmäßige Berichterstattung im Rahmen von Vorstandsitzungen über den aktu-ellen Status der Tätigkeiten
• Verteilung von ressortbezogen Informationen an alle Mitglieder

I. 4. Vorstand für ESTIEM
• Teilnahme an Vorstandsitzungen
• Organisation und Teilnahme an Mitgliederversammlungen
• Bekanntmachung von ESTIEM an unserem Fachbereich
• Organisation und Planung von ESTIEM-Veranstaltungen in München
• Teilnahme an wichtigen ESTIEM-Veranstaltungen (sog. „Council-Meeting")
• Regelmäßige Berichterstattung im Rahmen von Vorstandsitzungen über den aktu-ellen Status der Tätigkeiten
• Verteilung von ressortbezogen Informationen an alle Mitglieder

I. 5. Vorstand zuständig für die Webseite
• Teilnahme an Vorstandsitzungen
• Organisation und Teilnahme an Mitgliederversammlungen
• Administration und Aktualisierungen der Webseite
• Regelmäßige Berichterstattung im Rahmen von Vorstandsitzungen über den aktu-ellen Status der Tätigkeiten
• Verteilung von ressortbezogen Informationen an alle Mitglieder

I. 6 Aufgaben der Kassenprüfung
• Prüfung der Kasse des jeweiligen Geschäftsjahres auf formale Richtigkeit
• Vorlegen des Kassenprüfungsberichtes in schriftlicher Form beim Vorstand
• Bericht über die Kassenprüfung während der Mitgliederversammlung

II ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
II. 1. Einberufung von Vorstandssitzungen
Der Vorsitzende ruft bei Bedarf, oder wenn zwei Vorstandsmitglieder es begehren, eine Vorstandssitzung unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder in sonst geeigneter Weise ein.

II. 2. Ladungsfrist
Die Ladungsfrist soll mindestens eine Woche betragen. In dringenden Fällen kann auf die Ladungsfrist verzichtet werden.

II. 3. Tagesordnung
• Der Vorsitzende setzt die Tagesordnung fest. Sie muss alle Anträge enthalten, die bis zum Einladungstag schriftlich eingegangen sind.
• Die Tagesordnung kann in der Sitzung durch Beschluss des Vorstandes erweitert werden.

II. 4. Sitzungsverlauf
• Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, leitet die Sitzung.
• Nur Vorstandsmitglieder können Anträge stellen.
• Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit gestellt werden.

II. 5. Öffentlichkeit
• Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich.
• Beschluss und Beratungsergebnisse sind vertraulich zu behandeln, insbesondere sind die geltenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu beachten.
• Der Vorstand kann durch Beschluss für bestimmte Tagesordnungspunkte die Öffentlichkeit herstellen.

II. 6. Befangenheit
• An Beratungen und Beschlüssen über Gegenstände, an denen einzelne Mitglieder des Vorstandes, direkt oder indirekt, persönlich beteiligt sind, dürfen diese nicht teilnehmen. Die Betroffenen haben dieses dem Vorsitzenden unaufgefordert mitzuteilen.
• Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand über die Ausschließung.

II. 7. Abstimmung
• Stimmberechtigt sind alle gewählten Mitglieder des Vorstandes, soweit sie nicht nur beratende Stimme haben.
• Die Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen, es sei denn, dass Antrag auf ge-heime Abstimmung gestellt wird.
• Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
• Über Anträge zur Geschäftsordnung ist sofort, ohne Aussprache, abzustimmen.

II. 8. Niederschrift
Über den Verlauf der Sitzung ist vom Protokollführer eine Niederschrift zu fertigen.

III. ZEICHNUNGSBEFUGNIS

Der Verein wird offiziell durch den Vorstand vertreten, wobei laut Satzung jedes Vorstandsmitglied alleinvertretungsberechtigt ist. Damit ist auch jedes einzelne Vorstandsmitglied zeichnungsbefugt, d.h. jedes Schreiben mit rechtsverbindlichem Inhalt kann von einem der Vorstandsmitglieder unterzeichnet werden

IV. INKRAFTTRETEN
Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 26. März 2004 in Kraft.